Wahlprogramm für unsere Stadt
Kammer Wahl 2022

Wer zu gesundheitspolitischen Themen Stellung beziehen, an der Meinungsbildung in Politik und Gesellschaft aktiv mitwirken und Reformen auf den Weg bringen möchte, muss sich im Ärzteparlaments tatkräftig engagieren. Dafür steht die Liste NETZWERK.

Grundsätze und Wahlprogramm:

  1. Freiheit des Arztberufes in angestellter und selbstständiger Position

    Es ist kein Privileg, sondern Verpflichtung, dass der Beruf des Arztes sowohl in angestellter, als auch in selbstständiger Position ein freier Beruf ist. Die Behandlung der Patienten darf sich nur nach medizinischen Grundsätzen richten, die ärztlich verantwortet werden müssen. Es darf weder ein Zwang durch wirtschaftlichen Druck des Arbeitgebers noch durch organisatorische Zwänge der Abrechnung ausgeübt werden. Die Verantwortung für die Behandlung unserer Patienten bleibt bei den Ärzten, nicht bei Klinikkonzernen, Krankenkassen oder -versicherungen!

    Es ist eine wichtige Aufgabe der Ärztekammer, sich für diese Freiheit des Arztberufes einzusetzen. Dabei gilt es die Darstellung der Ärzteschaft in der Öffentlichkeit zu verbessern und den Berufsstand gegen Diffamierungen in Schutz zu nehmen!
  2. Zusammenarbeit der ärztlichen Gruppen , ohne Interessengegensätze zu vertuschen

    In der Ärztekammer sollten alle Gruppen zusammenarbeiten, denn die Aufgaben dort können nur durch ein gemeinsames Auftreten in der Öffentlichkeit wirksam umgesetzt werden. Ein Streit zwischen Haus- und Fachärzten oder zwischen Angestellten und Niedergelassenen schadet uns allen! Selbstverständlich können unterschiedliche Interessen zu unterschiedlichen Meinungen führen, aber es gilt, einen fairen Interessenausgleich zu erzielen.
  3. Entbürokratisierung und Effizienzsteigerung, schnellerer Service für die Mitglieder

    Die Ärztekammer ist für die Mitglieder da, sie sollte allen Ärztinnen und Ärzten helfen Ihre Anliegen schnell und möglichst unbürokratisch zu erledigen. Dabei werden lange Wartezeiten bei der Weiterbildung oft durch fehlende Gutachten verursacht. Hier könnte eine gestaffelte Aufwandsentschädigung (wer schneller antwortet bekommt mehr) beschleunigend wirken.
  4. Förderung von jungen und weiblichen Mitgliedern in den Gremien

    In den Gremien der Ärztekammer sind die jungen und weiblichen Mitglieder unterrepräsentiert. Die Gremienarbeit muss familienfreundlicher werden, insbesondere durch Hybridveranstaltungen. Die Pandemie hat gezeigt, dass das möglich ist.
  5. Klimaschutz in Kliniken und Praxen

    Die Musterberufsordnung der Bundesärztekammer fordert das Eintreten der Ärzteschaft für die Umwelt zur Erhaltung der Gesundheit. Diese Forderung unterstützen wir! Wir sollten in der Ärztekammer selbst und an den Arbeitsplätzen unserer Mitglieder (Praxen, Institute, Kliniken) aktiv den Klimaschutz fördern.
  6. Digitalisierung zum Bürokratieabbau und zur Verbesserung der Kommunikation

    Moderne EDV muss helfen, überflüssige Arbeit abzubauen und die Kommunikation im Gesundheitswesen zu verbessern. Aufgaben der Praxen für die Verwaltung der Krankenkassen (e-AU, e-Rezept) oder Verbesserungen für die Patienten (e-Patientenakte, Notfalldatenmanagement) müssen von den Kostenträgern voll erstattet werden. Die Datensicherheit muss für Patienten und Ärzte gewahrt bleiben, es darf keinen “gläsernen“ Arzt oder Patienten geben.
  7. Leistungsgerechte Vergütung mit zeitgemäßer GOÄ und Inflationsausgleich

    Die Vergütung der privatärztlichen Leistungen ist nicht mehr zeitgemäß. Die GOÄ wurde inhaltlich seit 1988 nicht verändert. Eine neue GOÄ liegt vor, wird aber vom Bundesgesundheitsminister blockiert, das ist ein Skandal! Die Umsetzung einer neuen GOÄ durch das Bundesgesundheitsministerium darf keinesfalls zur Absenkung der Vergütung führen, sondern muss der Kostenentwicklung angepasst werden. Wir fordern eine jährliche Anpassung des Punktwertes an die Kosten. Die alte GOÄ ist seit 1996 materiell unverändert. Wir dürfen nicht wieder 30 Jahre durch Inflation enteignet werden!
  8. Qualitätssicherung mit ärztlichem Sachverstand, Portale nur zertifiziert

    Qualitätssicherung ist ein wichtiger Bestandteil der ärztlichen Behandlung. Die Patienten haben einen Anspruch auf Sicherheit und auf Transparenz der Qualität. Bei allen Maßnahmen der Qualitätssicherung sollte aber eher die Ergebnisqualität als die Ablaufqualität im Vordergrund stehen. Bei Veröffentlichungen von Qualitätsvergleichen muss ärztlicher Sachverstand sicherstellen, dass für die Patienten durch Fehlinterpretation kein falsches Bild entsteht. Bei der Bewertung von Ärzten und Krankenhäusern durch Kassen, Versicherungen oder Körperschaften fordern wir eine Zertifizierung von Portalen, um unfaire anonyme Kommentare und Urteile zu verhindern!
  9. Förderung von ambulanten Operationen und Belegarztwesen

    Ambulante Operationen und die stationären Operationen durch niedergelassene Ärzte (Beleg- oder Kooperationsärzte) stellen die ideale integrierte Versorgung dar. Wir sollten dieses Modell deshalb zum Wohle der Patienten und zur Kostenreduktion auch in der Ärztekammer fördern. Wir fordern den „Honorarbelegarzt“ der aus der DRG der Krankenhäuser bezahlt wird.
  10. MVZ in ärztlicher Hand, Transparenz der Eigentumsverhältnisse

    Medizinische Versorgungszentren (MVZ) in der Hand von Klinken und Investoren stellen eine Verzerrung des Wettbewerbes dar. So werden z.B. Investitionsmittel aus Steuergeldern zum Betrieb von Klinik-MVZ missbraucht. Leider werden diese MVZ nicht kenntlich gemacht. Wir fordern deshalb, dass Klinik-MVZ deutlich gekennzeichnet werden, so dass wir mit unserem Zuweisungsverhalten diese Einrichtungen nicht fördern! Außerdem sollte ein Klinik-MVZ nur am Standort der Klinik eröffnet werden dürfen!
  11. Sichere Altersvorsorge durch ein generationengerechtes Versorgungswerk

    Die beste berufspolitische Leistung der Ärztekammern war die flächendeckende Einführung der Versorgungswerke, nachdem 1957 den Freiberuflern die Teilnahme an der gesetzlichen Rentenversicherung untersagt wurde. Die Versorgungswerke sichern eine überwiegend kapitalgedeckte Altersvorsorge ohne staatlichen Einfluss und ohne staatliche Zuschüsse auf hohem Niveau.

    Das Hamburger Versorgungswerk hat seine Hausaufgaben gemacht: Die Längerlebigkeit wurde in der Versicherungsmathematik generationengerecht berücksichtigt, die Absenkung des Zinsniveaus auf den Kapitalmärkten wurde durch eine Absenkung des Rechnungszinses berücksichtigt. Die Nettoverzinsung der letzen Jahre kann sich sehen lassen (2021 Nettoverzinsung 6,7 %). Daraus konnten und können Renten und Anwartschaften dynamisiert werden. Durch eine Umschichtung des Vermögens in Realwerte (z. B. Immobilien) reagiert das Versorgungswerk erfolgreich auf die schwierigen Kapitalmarktbedingungen.

    Dr. Torsten Hemker (Vorsitzender des Verwaltungsausschusses) und Katharina Bischoff (stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsausschusses) setzen sich seit Jahren mit Erfolg für unser Versorgungswerk ein.